Seit Anfang der Neunziger
Jahre hat eine ganze Reihe neuer Methoden in molekulargenetischen
Laboren Einzug gehalten. Für die Humane Identifikation
mit Hilfe von DNA-Systemen ergaben sich dadurch völlig
neue Möglichkeiten, die schnell in der forensischen
Medizin und der Kriminalbiologie übernommen wurden.
Grundlage aller Untersuchungen ist die in vitro Vermehrung
von Nucleinsäuren mit Hilfe des PCR-Verfahrens.
Dabei handelt es sich um ein enzymatisches Verstärkungsverfahren. Nur durch diesen Verstär-kungsfaktor gelingt es überhaupt DNA aus Spuren nachzuweisen.
Wenig Spurenmaterial, z.B.
wie DNA aus menschlichen Zellen die von einem Zigarettenfilter
gewonnen werden, kann man erst nachweisen, wenn bestimmte
DNA-Abschnitte millionenmal vermehrt werden. Genau dies leistet das PCR-Verfahren. Dieses Verfahren wird in der gesamten Molekularbiologie eingesetzt und nicht nur für Abstammungsgutachten. Ausgeschrieben heißt das Verfahren übrigens: Polymerase Chain Reaction oder in deutsch: Polymerasekettenreaktion. |