Soll aus einem
Vaterschaftstest ein vor Gericht verwertbares Parteigutachten
werden, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein.
Zunächst muss vor der Probenentnahme die Identität der betroffenen Personen durch eine autorisierte Person zweifelsfrei festgestellt werden. Hierfür eignet sich unabhängige Zeugen, wie z.B. Ihr Arzt. Dieser fertigt eine Niederschrift über die Probennahme an und schickt die für den DNA-Test entnommenen Proben mit der Niederschrift an bj-diagnostik zurück. Die Probenentnahme und Aufklärung findet dann bei Ihrem Arzt, Gesundheitsamt oder auch in unserer Laborsprechstunde statt. Dort erteilen Sie auch schriftlich per Formular Ihre Einwilligung und werden entsprechend über den Test aufgeklärt. Vaterschaftstests, die vor Gericht benutzt werden sollen, setzen die Untersuchung von Vater, Mutter und Kind voraus.
Entsprechende Identformulare, die vom Zeugen ausgefüllt werden müssen, sind von bj-diagnostik für den Vaterschaftstest zu erhalten. Mit diesem Verfahren können Sie für eine lückenlose Beweiskette sorgen. download: Vaterschaftstest Identformular
Um ein Vaterschaftstestergebnis vor Gericht benutzen zu können, müssen die betroffenen Personen (z.B. die Sorgeberechtigten, also in der Regel Mutter und Vater) dem Test zustimmen. Bei erwachsenen Kindern müssen das Kind und der Vater dem Vaterschaftstest zugestimmt haben. Ab Februar 2010 müssen die Testpersonen diese Zustimmung der Betroffenen dem ausführenden Labor in jedem Fall schriftlich vorlegen. So möchte es der deutsche Gesetzgeber.
Die Identität und Einwilligung in den Vaterschaftstest können Sie auch bei der Probenentnahme in unserer Sprechstunde erklären (Termin nach Vereinbarung).
Für weitere Fragen zur gerichtlichen oder behördlichen Verwendung, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. So gibt es unterschiedliche Regeln für Privatpersonen, je nach dem ob eine Ausländerbehörde einen Test anfordert oder ein Jugendamt. Die Regeln sind aber, wie so oft bei Gesetzen, für den Laien kaum zu verstehen. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie einen Fachmann (Rechtsanwalt) fragen, bevor Sie den Test ausführen lassen.
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