bj-diagnostik    
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   kostenlose Beratung zum Vaterschaftstest Tel: 0551 500 72 999 - Dr. Michael Jung
 
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Beispiele zur Vererbung, DNA Abstammungstest

Auch wenn der mögliche Vater verstorben ist, kann man durch einen Vaterschaftstest prüfen, ob zwei oder mehr Geschwister denselben Vater haben. Mehr Information und damit eine höhere Wahrschein-
lichkeit der Abstammung erhält man, wenn man die Mutter oder Verwandte des Vaters in den Abstammungstest einbezieht. Sollte die durch einen DNA-Test erhaltene Information nicht ausreichen, um ein eindeutiges Ergebnis zu formulieren, sollten DNA-Fingerabdrücke von weiteren Personen aus der bewußten Abstammungslinie gewonnen werden, um sie in die mathematische Berechnung einzubeziehen.

Durch entsprechende Berechnungen (Simulation), können wir vor Beginn des Abstammungstests ermitteln, mit welcher Wahrscheinlichkeit man eine Verwandtschaft feststellen kann. Je mehr Informationen zur Verfügung stehen (Anzahl der untersuchten Personen und DNA-Marker), desto aussagekräftiger ist der Abstammungstest.

Ein DNA-Verwandtschaftstest zwischen Cousine/Cousin oder Cousine/Cousine alleine mit zwei Proben ist allerdings nicht möglich. In diesem Fall müssen weitere Personen aus dem Stammbaum getestet werden. Bei Fragen zum Cousinentest rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine email.

Je nach Fall können wir Erbmerkmale auf bis zu 32 DNA-Markern testen. Bei einem Vaterschaftstest untersuchen wir in der Regel 16 DNA-Marker. Sollten die Eltern für einen Test nicht zur Verfügung stehen, können auch Geschwister der Eltern oder die Großeltern getestet werden, insofern die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden, um Fragen zur Abstammung zu beantworten. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

bj-diagnostik ist weltweit tätig, bitte informieren Sie sich daher über die gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Land. In Deutschland kann auch der indirekte Abstammungstest nur durchgeführt werden, wenn alle Testpersonen, bzw. die Sorgeberechtigten Personen schriftlich in die DNA-Analyse eingewilligt haben. Diese Einwilligungserklärung muss dem ausführenden Labor in schriftlicher Form vorgelegt werden. Entsprechende Formulare können Sie von uns erhalten, wenn Sie uns mit einem Verwandtschaftstest beauftragen.



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