Gerichtsverwertbarkeit
Wenn Sie Ihren Vaterschaftstest vor 2011 durchgeführt haben, können Sie diesen nur vor Gericht oder für eine Behörde verwenden, wenn die Probenentnahme und die Identität der Testpersonen durch einen Zeugen dokumentiert wurde.
Aktuell sind Vaterschaftstests ohne eine dokumentierte Probenentnahme, nicht zulässig. Für die generell vorgeschriebene bezeugte und dokumentierte Probenentnahme geht man wie folgt vor:
Zunächst muss vor der Probenentnahme die Identität der betroffenen Personen durch eine autorisierte Person zweifelsfrei festgestellt werden. Hierfür eignen sich unabhängige Zeugen, wie z.B. Ihr Arzt, Ihr Gesundheitsamt, Jugendamt. Selbstverständlich ist die bezeugte Probenentnahme auch direkt in unserem Labor möglich.
Der Zeuge fertigt eine Niederschrift über die Probennahme an und schickt die für den DNA-Test entnommenen Proben mit der Niederschrift an bj-diagnostik zurück. Die Probenentnahme und Aufklärung findet dann bei Ihrem Arzt, Gesundheitsamt oder auch in unserer Laborsprechstunde statt. Dort erteilen Sie auch schriftlich per Formular Ihre Einwilligung und werden entsprechend über den Test aufgeklärt. Vaterschaftstests, die vor Gericht benutzt werden sollen, setzen die Untersuchung von Vater, Mutter und Kind voraus.
Entsprechende Identformulare, die vom Zeugen ausgefüllt werden müssen, sind von bj-diagnostik für den Vaterschaftstest zu erhalten. Mit diesem Verfahren können Sie für eine lückenlose Beweiskette sorgen. Download: Vaterschaftstest Identformular
Bei jedem Vaterschaftstest müssen die betroffenen Personen (z.B. die Sorgeberechtigten, also in der Regel Mutter und Vater) dem Test zustimmen. Bei erwachsenen Kindern müssen das Kind und der Vater dem Vaterschaftstest zugestimmt haben. Ab Februar 2010 müssen die Testpersonen diese Zustimmung der Betroffenen dem ausführenden Labor in jedem Fall schriftlich vorlegen. So möchte es der deutsche Gesetzgeber.
Die Identität und Einwilligung in den Vaterschaftstest können Sie auch bei der Probenentnahme in unserer Sprechstunde erklären (Termin nach Vereinbarung).
Für weitere Fragen zur gerichtlichen oder behördlichen Verwendung, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. So gibt es unterschiedliche Regeln für Privatpersonen, je nach dem ob eine Ausländerbehörde einen Test anfordert oder ein Jugendamt. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie einen Fachmann (Rechtsanwalt) befragen, bevor Sie den Test ausführen lassen.
Rechtsansspruch auf einen Abstammungstest
Der Anspruch auf Einwilligung in einen Vaterschaftstest ergibt sich in Deutschland aus § 1598a, BGB. Zugrunde liegt das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren, datiert vom 26.3.2008. Vater, Mutter oder Kind müssen grundsätzlich in den Vaterschafstest einwilligen, wenn einer der drei Personen einen Abstammungstest verlangt. Verweigert einer der drei Personen die Einwilligung, kann ein Familiengericht die fehlende Einwilligung ersetzen. Auf eine solche Einwilligung besteht nach diesem Gesetz ein Rechtsanspruch.
Für weitere Fragen zur gerichtlichen oder behördlichen Verwendung, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. So gibt es unterschiedliche Regeln für Privatpersonen, je nach dem ob eine Ausländerbehörde einen Test anfordert oder ein Jugendamt. Die Regeln sind aber, wie so oft bei Gesetzen, kaum zu verstehen. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie einen Fachmann (Rechtsanwalt) fragen.
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