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DNA-Abstammungstest im Rahmen einer Immigration

Bei der Einwanderung, z.B. im Verlauf einer Familienzusammenführung kann es hilfreich sein, wenn man gegenüber der Einwanderungsbehörde (Ausländeramt) nachweisen kann, dass eine bestimmte Person tatsächlich in einem genau definierten Verwandtschaftsverhältnis zu dem Antragsteller steht.

In Großbritannien sind derartige DNA-Immigrationstests an der Tagesordnung. So konnte Prof. Jeffreys, der Entdecker der modernen DNA-Abstammungsanalyse, bereits 1985 im Falle einer Familie aus Ghana zweifelsfrei nachweisen, dass ein Kind, welches nach England einreisen wollte, tatsächlich der Sohn der sich in England aufhaltenden Mutter war.
Seitens der englischen Einreisebehörde wurde damals vermutet, es handele sich um einen Neffen und nicht um den Sohn der Antragstellerin.

Diese DNA-Analyse ist von historischer Bedeutung, denn es war der erste DNA-Abstammungstest der mit Hilfe von einer DNA-Typisierung ausgeführt wurde. Besondere Bedeutung genießt dabei die Tatsache, das der Putativvater nicht getestet werden konnte! Allein mit Hilfe der Untersuchung anderer Verwandter ergab sich ein eindeutiges Ergebnis und der Sohn konnte ohne weitere Probleme nach England einreisen.

bj-diagnostik hat sich auch auf DNA-Analysen im Bereich Immigration spezialisiert. Unter dem Menüpunkt "Geschwistertest" können Sie dazu weitere Informationen erhalten.


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