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Vaterschaftsest wenn der mögliche Vater verstorben ist - wie geht das?

Auch wenn der mögliche Vater verstorben ist, kann eine Vaterschaft noch mit hoher Sicherheit festgestellt ist. Häufiger als man denkt werden wir von Bestattungsunternehmen gefragt, welches Material man vom Verstorbenen für einen Vaterschaftstest einsetzen kann. Die Einwilligung in die Untersuchung kann von der Familie erteilt, z.B. auch dann, wenn der Verstorbene in seinem Testament verfügt hat, daß seine Vaterschaft zu einer bestimmten Person getestet werden soll. Die Entnahme der Proben wie Fingernägel oder Blut kann dann durch einen Arzt erfolgen, der Arzt kann dann auch die Identität des Verstorbenen entsprechend dokumentieren. Das Ergebnis eines auf diesem Wege erhaltenen Vaterschaftstests kann auch dann mit großer Wahrscheinlickeit vor einem Gericht oder einer Behörde benutzt werden.
Aus diesem Grund bieten wir auch weiterhin die Analyse von Spurenproben an. Allerdings ist die Analyse von Spurenproben von lebenden Personen nicht möglich, denn in diesem Fall wird in der Regel eine Abstrichprobe der Mundschleimhaut untersucht werden. Untersuchungen von Spurenproben ohne das Einverständnis der zu testenden Person sind nicht zulässig.

Eine analoge Vorgehensweise kann natürlich auch bei einem verstorbenen Kind gewählt werden. Dabei eignen sich nicht nur direkte Proben der verstorbenen Person, sondern auch andere Proben, wie eine Zahnbürste oder ein Rasierapparat für die Feststellung des DNA-Profils, welches dann mit dem des Vaters oder des Kindes verglichen werden kann.

In manchen Fällen wird ab und zu auch die Untersuchung einer Blutprobe gewünscht. Früher, als es noch keine DNA-Analysen für Abstammungsuntersuchungen gab (diese sind erst seit dem Ende der achtziger Jahre verfügbar), konnten Vaterschaftsanalysen nur über Blutproben ausgeführt werden bei denen auch immer eine Blutprobe der Mutter untersucht werden musste. Manche Gerichte sind diesen alten Anforderungen treu geblieben und beharren auch heute noch mitunter auf eine DNA-Untersuchung mit Blut. Wissenschaftlich betrachtet zeigen Blutzellen oder Zellen aus der Mundschleimhaut die gleiche DNA und somit ununterscheidbare DNA-Profile. Nicht nur, weil Mundschleimhautzellen deutlich einfacher zu gewinnen sind, sondern auch aus ethischen Gründen, empfehlen wir beim normalen Vaterschaftstest auf eine Blutentnahme zu verzichten. Denn warum sollte man das Risiko einer medizinischen Komplikation (Verletzung des Gefäßes aus dem Blut entnommen wird) oder sogar die Infektion mit einem lebensbedrohendem Bakterium billigend in Kauf nehmen, wenn die Probenentnahme durch eine Abstrich von der Mundschleimhaut ohne gesundheitliche Risiken erfolgen kann. Wenn es aber unbedingt sein muss, können wir gegen Aufpreis auch Blutproben für einen Vaterschaftstest untersuchen.

Aus diesen Gründen bieten wir auch weiterhin die Untersuchung von Spurenproben an. - Wir beraten Sie gerne auch zusammen mit unserem oder Ihrem Rechtsanwalt, wie Sie in Ihrem Fall vorgehen können.



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