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Vaterschaftstest vor Gericht bzw. für eine Behörde, z.B. ein Jugendamt
Um einem Gericht, eine Behörde oder Familienmitgliedern zweifelsfrei nachzuweisen, das auch tatsächlich die angegebenen Personen bei einem Vaterschaftstest untersucht wurden, muss bei der Probenentnahme ein Zeuge (z.B. Arzt) anwesend sein. Der Zeuge fertigt bei der Probenentnahme eine schriftliche Dokumantation an, dabei wird er auf folgendes achten:
- die Identität der Testpersonen festhalten (Kopie der Ausweise)
- Daten der Testpersonen schriftlich dokumentieren
- am besten auch ein Foto der Testteilnehmer anfertigen
- und ganz wichtig, der Zeuge versendet die Proben an unser Labor
- unser Formular für die Dokumentation benutzen
- die Sorgeberechtigten müssen dem Test schriftlich zustimmen und weisen dies mit einer unterschriebenen Einwilligungserklärung nach
- zudem klärt der Arzt auch über den Test an sich auf - wir geben dem Arzt und Ihnen dazu einen Leitfaden an die Hand
Jederzeit können Sie diese Prozedur auch in unserem Labor in Göttingen ausführen lassen. Auf diesem Wege kann eine lückenlose Beweiskette aufgebaut werden. Gibt der Zeuge nach der Probenentnahme diese an eine der Testpersonen zurück, dann hat die Beweiskette eine Lücke und das Testerge-bnis kann nicht vor Gericht oder einer Behörde benutzt werden.
Also ganz wichtig, der Zeuge muss die Proben an unser Labor versenden! Nur so ist sichergestellt, dass nach der Identitätskontrolle durch den Arzt niemand Gelegenheit gehabt haben kann Proben auszutauschen oder zu manipulieren! Dies sollte sich eigentlich von selbst verstehen.
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